Die Ärzte der Crossklinik operieren an drei Standorten: Crossklinik, Merian Iselin Kinik und im Spital Dornach. Wo Ihre Operation stattfinden wird, erfahren Sie von Ihrem Operateur.
Das Anästhesiegespräch findet in der Klinik statt, in der auch die Operation erfolgen wird.
Ambulante Operationen, welche in der Crossklinik stattfinden, werden in der Regel in einer Allgemeinanästhesie durchgeführt.
Der Status der Versicherung hat keinen Einfluss auf die Behandlung. Unabhängig vom Versicherungsmodell werden wir Ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen lassen.
Dies ist abhängig von der Operation und vom postoperativen Verlauf und wird vom Operateur mit Ihnen besprochen.
In der Regel sollten Sie maximal 6 Stunden vor Eintritt keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen. Wasser darf schluckweise bis zu 2 Stunden vor der Operation getrunken werden.
Ob eine Thromboseprophylaxe notwendig ist und wie lange diese durchgeführt werden sollte, ist abhängig von der Operation.
Anders als bei bauchchirurgischen Eingriffen ist bei orthopädischen Eingriffen eine spezielle Schonkost in der Regel nicht notwendig. Sie dürfen nach der Operation wieder normal essen. Abhängig vom Narkoseverfahren kann es jedoch sinnvoll sein, für einige Zeit mit dem Essen zu warten bzw. nur leicht verdauliche Mahlzeiten zu sich zu nehmen.
Nach ambulanten Operationen sollten Sie nicht selbst Auto fahren. Wir empfehlen, dass Sie von einer Begleitperson abgeholt werden.
Ob Sie Kompressionsstrümpfe tragen müssen und wie lange diese eventuell getragen werden müssen, ist abhängig von der Operation und wird Ihnen vom Operateur mitgeteilt.
In der Regel müssen Kompressionsstrümpfe in der Nacht nicht getragen werden.
Dies ist abhängig von der Operation und wird Ihnen vom Operateur mitgeteilt.
Dies ist abhängig von der Operation und dem postoperativen Verlauf. Diesbezüglich wird ihr Operateur Sie instruieren.
Bei einer Anmeldung zur Operation wird die Kostengutsprache in der Regel von unserer OP Koordination eingeholt.
Einen Unfall sollten Sie unbedingt bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.
Ein Unfall ist per rechtlicher Definition «eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat». Fehlt einer dieser Aspekte, wird das Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit eingestuft.
Dies muss im Einzelfall genau angeschaut werden. Die Mitarbeiter unserer OP Koordination können Sie diesbezüglich beraten.